Rechtsanwälte
Klemm & Wolfgramm & Kollegen
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Der BGH hat klargestellt, dass ein Schadensersatzanspruch gegen VW auch nach dem Aufspielen des Software-Updates weiter begründet ist.
Mit Urteil vom 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19) hat der BGH einen Schadensersatzanspruch der betroffenen VW-Kunden auf Rückabwicklung des Kaufvertrages bejaht und damit für Rechtsklarheit gesorgt.
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 02.01.2019 (Az. 27 O 67/18) hat das Landgericht Stuttgart einen Schadensersatzanspruch eines betroffenen VW-Kunden auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über sein Fahrzeug bejaht.
Mit Urteil vom 10.07.2017 (Az. 23 O 39/17) hat das Landgericht Stuttgart ein Rücktrittsrecht eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Kunden bejaht. Die Entscheidung ist zu einem Skoda Fabia mit einem Dieselmotor Typ EA 189 ergangen und zwischenzeitlich rechtskräftig, nachdem der KfZ-Händler die Berufung gegen das Urteil zurückgenommen hat.