Rechtsanwälte
Klemm & Wolfgramm & Kollegen
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Im VW-Abgasskandal gehen sehr viele betroffene Kunden zwischenzeitlich gerichtlich gegen den VW-Konzern vor, um einen Ausgleich für den Schaden zu erhalten, der für die betroffenen Kunden durch den Erwerb eines Fahrzeugs mit Manipulationssoftware entstanden ist. Es stellt sich für die betroffenen Käufer die Frage, ob von VW als Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eine Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Fahrzeug verlangt werden kann.
Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 02.01.2019 (Az. 27 O 67/18) hat das Landgericht Stuttgart einen Schadensersatzanspruch eines betroffenen Käufers bejaht. Die Entscheidung ist zu einem VW Tiguan mit einem Dieselmotor Typ EA 189 ergangen. Der Käufer hat Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen VW als Hersteller des Motors wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, dies auch nach dem Aufspielen des Software-Updates. Im Rahmen der Rückabwicklung muss sich der Käufer eine Nutzungsentschädigung für die von ihm gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, wobei als Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs 250.000 Kilometer vom Gericht geschätzt wurden.
Das vorbenannte Urteil steht in einer Reihe von Urteilen des Landgerichts Stuttgart, mit welchen Schadensersatzansprüche von betroffenen Kunden bestätigt wurden. Der Umstand, dass gerade das Landgericht Stuttgart bereits in sehr vielen Entscheidungen Ansprüche von betroffenen Käufern bestätigt hat, ist nicht nur VW-Kunden relevant, sondern insbesondere auch für Eigentümer von betroffenen Porsche-Fahrzeugen. Denn da der Sitz des Porsche-Konzerns in Stuttgart liegt, sind Klagen gegen Porsche aus dem Abgasskandal vor dem Landgericht Stuttgart möglich.
Betroffene Fahrzeugeigentümer sollten kurzfristig handeln, um keine Verjährung ihrer Ansprüche zu riskieren.