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News - Führerscheinrecht

MPU erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille - 06.04.2017

Das BVerwG stellt klar, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis in der Regel nicht von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen darf, wenn nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden war.

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