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VW-Abgasskandal - BGH bestätigt Schadensersatzanspruch der betroffenen Kunden

Hintergrund

Im VW-Abgasskandal hatten die Instanzgerichte den betroffenen Kunden zumeist Recht gegeben und einen Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bejaht, sofern der betroffene Kunde ein Fahrzeug mit dem Motor EA 189 erworben hatte, der von der Manipulationssoftware betroffen war.

Allerdings bestand lange eine Rechtsunsicherheit, da der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht noch keine abschließende Entscheidung hierzu getroffen hatte.

Die Entscheidung

Diese Rechtsunsicherheit ist nun mit Urteil des BGH vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19, beendet!

Mit vorbenanntem Urteil hat der BGH klargestellt, dass ein betroffener Käufer eines Fahrzeugs, in welchem ein Motor Typ EA 189 mit Manipulationssoftware eingebaut ist, einen Anspruch auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen VW als Hersteller des Motors hat. Im Rahmen der Rückabwicklung muss sich der Käufer einen Gebrauchsvorteil für die von ihm gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Trotzdem ist diese Form des Schadensersatzes für viele betroffene Kunden der wirtschaftlich beste Weg eine Schadenskompensation zu erhalten.

Praxistipp

Für alle betroffenen Kunden, die das Angebot einer Einmalzahlung von VW im Musterfeststellungsverfahren vor dem OLG Braunschweig nicht angenommen haben, steht der Klageweg in Form einer Individualklage auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrages noch offen. Wir beraten Sie gerne.

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