Rechtsanwälte
Klemm & Wolfgramm & Kollegen
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Mit Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, Az. 4 S 243/18, hat das Landgericht Stuttgart klargestellt, dass eine (anteilige) Mehrwertsteuererstattung auch im Vollkasko-Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist, wenn der Versicherungsnehmer sich für eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis entscheidet.
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 18.01.2013 - 12 U 117/12 klargestellt, dass der Kasko-Versicherer in Höhe des Miteigentumsanteils des Versicherungsnehmers leistungspflichtig bleiben kann, wenn ein Kraftfahrzeug im Miteigentum des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten steht, hinsichtlich dessen ein Tatbestand erfüllt ist, der zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.