Rechtsanwälte
Klemm & Wolfgramm & Kollegen
info@anwaltskanzlei-kwk.de
Nach der bisher größten Reform der Flensburger Punktekartei zum 01.05.2014 gibt es auch 2015 wiederum Änderungen im Verkehrsrecht und Bußgeldkatalog. Die Wichtigsten sind Folgende:
Ab 2015 tritt der elektronische Halterdaten-Austausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Dies ermöglicht die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten. Der Austausch der Halterdaten dient dabei ausschließlich der Ermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers.
Ab Juli 2015 wird das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen teurer. Das Bußgeld wird von bisher 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Im Rahmen einer Reform des Bundesfernstraßenmautgesetzes erfolgt bei der Mautpflicht von Lastkraftwagen eine Ausweitung von mautpflichtigen Bundesstraßen um ca. 1.100 Kilometer und ab Oktober 2015 eine Senkung der Gewichtsgrenze von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.