Rechtsanwälte
Klemm & Wolfgramm & Kollegen
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Die bisher größte Reform der Flensburger Punktekartei brachte viele Veränderungen mit sich.
Das Punktesystem ist umfassend reformiert worden: Statt ab 18 Punkten wird der Führerschein nun bereits ab 8 Punkten entzogen. Im Gegenzug werden Verkehrsverstöße nicht mehr mit bis zu 7 Punkten, sondern nur noch mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Es gibt nun folgende Stufen: "Vormerkung" (bis zu 3 Punkte), "Ermahnung" (4-5 Punkte), "Verwarnung" (6-7 Punkte) und "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten). Durch die Reform wird es umso wichtiger, möglichst jeden Punkt zu vermeiden!
Eine weitere Änderung ergibt sich aus der Einführung von starren Tilgungsfristen für neue Punkte im Fahreignungsregister, wodurch jeder Verkehrsverstoß jetzt für sich verjährt, und die Verjährung nicht mehr durch nachfolgende Verstöße verlängert wird. Dafür wurden die Tilgungsfristen angehoben, Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt verjähren nun erst nach 2,5 Jahren, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten mit 2 Punkten nach 5 Jahren und Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren. Probleme kann es dabei bei der Umrechnung von alten Punkte in neue Punkte geben, insbesondere wenn Verjährungsregelungen zu alten Punkten mit der Frage der Tilgung von neuen Punkten zusammentreffen. Haben Sie hierzu Fragen, besprechen Sie uns gerne an.
Des Weiteren ist die Obergrenze für Verwarnungsgelder von 35 auf 55 Euro angehoben worden, so dass Bußgelder erst ab 60 Euro beginnen. Auch die Begrifflichkeiten wurden verändert, und aus dem Verkehrszentralregister (VZR) ist das Fahreignungsregister (FAER) geworden.