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Klemm & Wolfgramm & Kollegen

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Wettbewerbsrecht

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs, auch Lauterkeitsrecht genannt, beschreibt die Regeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber (konkurrierende Unternehmen) und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Das Lauterkeitsrecht mit den bekannten Schutzmitteln, wie Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schutzschrift, etc. hat seine Grundlage im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Unsere Tätigkeit im Wettbewerbsrecht umfasst insb. die Verfolgung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie die Beratung bei Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen.