Rechtsanwälte
Klemm & Wolfgramm & Kollegen

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Erb- und Familienrecht

Im Familien- und Erbrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend bei allen rechtlichen Fragestellungen.

Einen Schwerpunkt bildet die vorbeugende, beratende Tätigkeit, z.B. bei der Erstellung von Eheverträgen, beim Abschluss von Scheidungsfolgevereinbarungen, der Gestaltung von Testamenten und sonstigen Nachfolgeregelungen, insbesondere Erbverträgen, sowie Vorsorgevollmachten. Dabei decken wir Risiken auf und arbeiten lösungsorientiert, um die Ziele unserer Mandanten bestmöglich umzusetzen.

Wir werden auch in streitigen Auseinandersetzungen bei Ehescheidungen sowie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und als Testamentsvollstrecker tätig. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir von Anfang an die notwendigen Strategien, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.