Rechtsanwälte
Klemm & Wolfgramm & Kollegen
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Unser Team berät im privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Ingenieurrecht. Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung eines Projekts ist, dass bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung die bestehenden Risiken erkannt und rechtssichere Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden. Wir bieten unseren Mandanten Beratung zu allen vertragsrechtlichen Fragen und Vertragskonstellationen, wie z.B. Bau- und Architektenverträgen, Fachplanerverträgen, Projektsteuerungsverträgen, aber auch umfangreichen Bauträger-, Generalunternehmer- sowie Generalplanerverträgen.
In vergütungsrechtlicher Sicht ist bei Architekten- und Ingenieurverträgen die HOAI zu beachten. Das Regelwerk wird immer wieder angepasst, zuletzt 2013. Hier ist die Kenntnis der Besonderheiten unbedingte Voraussetzung für ein optimales Verhandlungsergebnis. Wir geben unseren Mandanten daher stets eine detaillierte Darstellung der entscheidenden Regelungen mit an die Hand, um die Vertragsanbahnung und -durchführung zu erleichtern.
Des Weiteren beraten wir bei allen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten, insbesondere Haftungs- und Gewährleistungsfragen.