Das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) regelt die Regeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens. Es dient dem Schutz von Mitbewerbern und Verbrauchern. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen. Unsere Beratung sichert Ihre Werbemaßnahmen rechtlich ab.
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs, auch Lauterkeitsrecht genannt, basiert auf dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es beschreibt die Spielregeln, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einhalten muss. Unsere Tätigkeit beginnt bei der präventiven Beratung: Wir prüfen Ihre Werbemaßnahmen, Veröffentlichungen und Online-Auftritte auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Wir beraten Sie zu den bekannten Schutzmitteln, wie der Abmahnung, der strafbewehrten Unterlassungserklärung, der einstweiligen Verfügung und der Schutzschrift, um rechtliche Risiken frühzeitig zu minimieren.
Unsere Tätigkeit im Wettbewerbsrecht umfasst insbesondere die Verfolgung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche. Wir vertreten Sie lösungsorientiert, wenn Sie durch unfaire Praktiken von Mitbewerbern geschädigt werden und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchsetzen müssen. Ebenso verteidigen wir Sie entschieden gegen unberechtigte Abmahnungen. Unser Ziel ist es, durch strategische Gerichtsverfahren (Einstweilige Verfügungen) oder außergerichtliche Verhandlungen eine schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen, um den unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten.
Eine Abmahnung ist die formelle Aufforderung eines Mitbewerbers, eine konkrete unlautere Wettbewerbshandlung sofort zu unterlassen. Ignorieren Sie diese nicht! Reagieren Sie nur nach Rücksprache. Wir prüfen die Berechtigung und helfen bei der Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, um hohe Vertragsstrafen zu vermeiden und die Ansprüche schnell zu beenden.
Unlauteres Verhalten liegt vor, wenn eine geschäftliche Handlung geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder der Allgemeinheit spürbar zu beeinträchtigen. Typische Fälle sind irreführende Werbung, unzulässige vergleichende Werbung, die Ausnutzung von Angst oder aggressive Geschäftspraktiken. Das UWG dient dem Schutz des fairen Wettbewerbs und der Marktteilnehmer.
Der beste Schutz ist die präventive Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Marketingstrategien, Werbeaussagen, Preisgestaltungen und AGBs (insbesondere im Online-Handel) wettbewerbsrechtlich prüfen, bevor Sie diese veröffentlichen. Durch die Hinterlegung einer Schutzschrift bei Gericht können Sie zudem auf eine mögliche einstweilige Verfügung schnell reagieren.